Motorrad
Hochwertige Fahrausbildung zu fairen Preisen
Profitiere von dem Know-how von unserem Partner Moto-Driving Team. Die erfahrenen Fahrlehrer bieten dir eine hochwertige Ausbildung zu kostengünstigen Preisen an vier Standorten in Luzern an. Sei es in den obligatorischen Grundkursen, Fahrstunden, Refresherkursen oder der Prüfungsvorbereitung.
Kategorie A1
Um mit der Ausbildung für die Kategorie A1 zu starten, benötigst du zuerst einen Lernfahrausweis und ein eigenes Motorrad. Danach musst du innert vier Monaten die Grundkurse 1, 2 und 3 à je 4 Stunden absolvieren. Somit wird dein Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert. Zusätzlich musst du noch den VKU Kurs besuchen.
Falls du den Führerschein der Kategorie B noch nicht besitzt, musst du noch Fahrstunden nehmen und eine praktische Prüfung bestehen.
Kategorie A1 im Detail
Ab 15 Jahren
Ab 15 Jahren darfst du Motorräder mit einem Hubraum von maximal 50cm3, einer maximalen Motorleistung von 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Nothelferkurs
- Theorieprüfung
- Lernfahrausweis beantragen. Dieser ist zuerst für vier Monate gültig. Nach Abschluss der Grundkurse wird der Ausweis um 12 Monate verlängert
- Grundkurse 1,2 und 3 (12 Stunden insgesamt)
- Verkehrskundeunterricht (acht Stunden insgesamt)
- Praktische Prüfung
Ab 16 Jahren
Ab 16 Jahren darfst du Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125cm3 und einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Nothelferkurs
- Theorieprüfung
- Lernfahrausweis beantragen. Dieser ist zuerst für vier Monate gültig. Nach Abschluss der Grundkurse wird der Ausweis um 12 Monate verlängert
- Grundkurse 1,2 und 3 (12 Stunden insgesamt)
- Verkehrskundeunterricht (acht Stunden insgesamt)
- Praktische Prüfung
Ab 18 Jahren mit Kategorie B Ausweis (Autoführerschein)
Wenn du 18 Jahre alt bist und bereits den Autoführerschein besitzt, darfst du Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125cm3 und einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Lernfahrausweis beantragen. Dieser ist zuerst für vier Monate gültig.
- Grundkurse 1,2 und 3 (12 Stunden insgesamt)
- Keine Prüfung. Nach Abschluss der Grundkurse erhältst du deinen Führerschein
Kategorie A
Ab 18 Jahren kannst du mit der Ausbildung für die Kategorie A beschränkt starten.
Um mit der Ausbildung für die Kategorie A unbeschränkt zu starten, musst du vorher zwei Jahre mit einem Motorrad von max. 35 kw Fahrpraxis gesammelt haben. Wenn Du die Grundkurse 1-3 schon beim A1 absolviert hast, ist dein Lernfahrausweis 12 Monate gültig. In dieser Zeit machst Du mit dem Fahrlehrer praktische Fahrstunden und bereitest Dich auf die praktische Prüfung vor.
Kategorie A im Detail
Beschränkt ab 18 Jahren (Ohne Grundkurse)
Wenn du 18 Jahre alt bist und noch keine Grundkurse absolviert hast, darfst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung zum Motorgewicht von maximal 0.20 kW/kg fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Nothelferkurs
- Theorieprüfung
- Lernfahrausweis beantragen. Dieser ist zuerst für vier Monate gültig. Nach Abschluss der Grundkurse wird der Ausweis um 12 Monate verlängert
- Grundkurse 1,2 und 3 (12 Stunden insgesamt)
- Verkehrskundeunterricht (acht Stunden insgesamt)
- Praktische Prüfung
Beschränkt ab 18 Jahren mit Kat. A1 Ausweis
Wenn du 18 Jahre alt bist und bereits im Besitzt des Kat. A1 Ausweis bist, darfst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung zum Motorgewicht von maximal 0.20 kW/kg fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Lernfahrausweis beantragen, welcher 12 Monate gültig ist (wenn du ab dem 01.01.2021 schon alle Grundkurse absolviert hast)
- Wir empfehlen dir noch den Besuch des freiwilligen Prüfungsmanöverkurses
- Praktische Prüfung
Unbeschränkt mit Kat. A beschränkt
Wenn du 18 Jahre alt bist, bereits im Besitzt des Kat. A beschränkt Ausweises bist und zwei Jahre klaglose Fahrpraxis hinter dir hast, darfst du Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung zum Motorgewicht von mehr als 0.20 kW/kg fahren.
Um deinen Führerschein zu erhalten, musst du folgende Schritte ablaufen:
- Du musst bereits im Besitzt des Kat. A beschränkt Führerscheins sein und zwei Jahre klaglose Fahrpraxis hinter dir haben
- Wir empfehlen dir noch den Besuch des freiwilligen Refresherkurses
- Praktische Prüfung
Unser Angebot
Grundkurse
Bei uns kannst du alle obligatorischen Grundkurse für die Kategorien A1 und A abschliessen.
Fahrstunden
Bei uns kannst du Einzel- oder Gruppenfahrstunden von zwei bis vier Teilnehmern für die Kategorie A1 und A absolvieren.
Refresherkurse
Der Refresherkurs bietet sich super an, wenn du dich auf ein unbeschränktes Motorrad vorbereitest. Wenn du dich unsicher fühlst oder dich vertieft auf die Prüfung vorbereiten willst, können wir dir den Kurs nur empfehlen.
Prüfungsmanöver
Im Prüfungsmanöverkurs wirst du alle prüfungsrelevanten Manöver perfektionieren. Er bietet sich super an, wenn du von der Kat. A1 auf ein stärkeres Motorrad wechselst. Damit du entspannt und sicher auf deinem neuen Motorrad unterwegs bist.
Lernfahrausweis beantragen – so wird es gemacht
Du bekommst das Gesuch für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt oder bei unserer Fahrschule. Bei Unklarheiten ruf uns an. Wir helfen dir gerne.
Nothelferkurs
Im Nothelferkurs lernst du viele nützliche Massnahmen, um im Notfall erste Hilfe leisten zu können. Absolviere den «Nothelfer» bei einer anerkannten Organisation und beachte, dass der Kursbesuch nicht länger als sechs Jahre zurückliegen darf.
Sehtest
Du benötigst einen Sehtest, welcher nicht älter als 24 Monate alt sein darf. Mach diesen bei einem diplomierten Optiker oder beim Augenarzt. Das Ergebnis wird direkt auf den Antrag für den Lernfahrausweis eingetragen, also solltest du das Formular schon besorgt haben.
Formular / Gesuch
Auf dem Lernfahrgesuch gibst du an, welchen Lernfahrausweis du beantragen willst. Beantworte alle Fragen und lege ein farbiges Passfoto bei. Bist du zum ersten mal Lernfahrer wird noch deine Identität geprüft – du musst mit deiner lD / Pass und dem Formular auf die Gemeindeverwaltung, resp. Einwohnerkontrolle.
Theorieprüfung
Hast du dein Gesuch für den Lernfahrausweis abgeschickt, bekommst du das Anmeldeformular für die Theorieprüfung. Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis vom Strassenverkehrsamt innert fünf Arbeitstagen zugestellt. Das praktische Fahren ist erst nach Erhalt des Lernfahrausweises zulässig.
Fahrausbildung
Hast du dein Lernfahrausweis bekommen, dann melde dich bei uns um Termine für Fahrstunden zu vereinbaren. Während deiner Fahrausbildung musst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) und die entsprechenden Grundkurse absolvieren, damit du für die praktische Prüfung zugelassen wirst.
WAB Kurs
Als Neulenker musst du die obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs) machen. Die Weiterausbildung besteht aus einem Kurstag à sieben Stunden und muss innerhalb vom ersten Jahr absolviert werden. Der Kurs beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen auf einem abgesperrten Gelände.